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Was ist eigentlich ...




> Trittstufe ? = "Treppenstufe"

> Wange ? = "Seitenbrett"

> Setzstufe ? = Holzstück, das zwischen den Stufen sitzt, wenn die Treppe                           geschlossen ist

> Antrittsstufe ? = die unterste Stufe

> Eingestemmte Treppe ? Hier werden die Stufen in die Wange eingesetzt

> Aufgesattelte Treppe ? Hier werden die Stufen auf die Wange aufgelegt

> Podest ? = "große" Stufe

> Pfosten ? = Stütze die das Geländer am Anfang, Ende oder in den Ecken  
                      abschließt
 Pfostenköpfe:

 Pfostenkörper:



> Geländerstäbe ? Die senkrechten Holzteile die im Zwischenraum zwischen                                Handlauf und Wange bzw. Untergurt sitzen


> Krümmling ? = Gebogener Wangen- bzw. Handlaufteil in der Eckverbindungen

> Treppenloch ? = Öffnung in der Decke, durch die die Treppe hindurchgehen soll

> Treppenlauf ? = Teilstück der Treppe, z. B. eine gerade Treppe hat einen Lauf,                                eine 1/4 gewendelte Treppe hat zwei Läufe und eine 1/2                                gewendelte Treppe hat drei Läufe
> Rechts- oder links gewendelte Treppe ? = Eine Treppe, die entweder nach                               links oder nach rechts gewinkelt ist (von unten gesehen)

> Geschosshöhe ? = Die Gesamthöhe einer Treppe, gemessen vom fertigen Boden                                  des unteren Geschosses bis zum fertigen Boden, des oberen                                  Geschosses
> Handlauf ? = Der obere Abschluss des Geländers (Handgriff)




> Untergurt ? = Die Fußleiste des Abschlussgeländers

> Austrittsstufe ? = Die oberste Stufe im Niveau mit "oberem" Boden

> Steigendes Geländer ? = Auf der Wange stehendes und im Verlauf der Treppe                                             ansteigendes Geländer

> Brüstungsgeländer ? = Schutzgeländer an der Deckenkante

> Auftritt ? Bezeichnet die Fläche, die effektiv für das Begehen zur Verfüging steht (wird                    ohne Überstand gerechnet)

> Steigungshöhe ? Ist das Maß von Oberkante Stufe zu Oberkante Stufe


> Schrittmaßregel? Nach der Schrittmaßregel hat ein Erwachsener in bequemer Gangart                                 eine Schrittlänge von ca. 63 cm. Auf die Treppe übertragen bedeutet                                 das, dass für eine gut begehbare Treppe die Summe aus 2x                                 Steigungshöhe + 1x Auftrittsbreite um die 63 cm betragen sollte.